Bezeichnung der Arbeitsstätte: |
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Adresse: |
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Zahl der im Zeitpunkt der Gefahrenermittlung und –beurteilung beschäftigten AN: |
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Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (§ 4 ASchG) wurden keine Gefährdungen von Arbeitnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (Paragraph 4, ASchG) wurden keine Gefährdungen von Arbeitnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.
Ermittlung durchgeführt von: |
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Datum, Unterschrift: |
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