§ 5 DOK-VO

Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.02.1997 bis 31.12.9999

§ 5.(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) § 2a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 53 tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

Stand vor dem 20.02.1997

In Kraft vom 11.09.1996 bis 20.02.1997

§ 5.(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) § 2a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 53 tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten