§ 4 DOK-VO Zuständige Personen

DOK-VO - Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument muß sich ergeben, welche Personen innerbetrieblich für Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zuständig sind, oder welche innerbetriebliche Stelle nähere Auskünfte über Personen und Dienste mit besonderen Aufgaben auf diesem Gebiet erteilt.

In Kraft seit 11.09.1996 bis 31.12.9999
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