Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
(1)Absatz einsDas Bundesverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Wien.
(2)Absatz 2Das Bundesverwaltungsgericht hat Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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