Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Der geschätzte Auftragswert einer Rahmenvereinbarung oder eines dynamischen Beschaffungssystems ist der für ihre gesamte Laufzeit geschätzte Gesamtwert aller aufgrund dieser Rahmenvereinbarung oder dieses dynamischen Beschaffungssystems voraussichtlich zu vergebenden Aufträge.
In Kraft seit 21.08.2018 bis 31.12.9999
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