§ 42 BUAG

BUAG - Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

§ 2 Abs. 4, § 3 Abs. 5 und § 41 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 256/1993 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft. Die sich daraus ergebende Änderung der Zuständigkeit zur Erlassung der Verordnungen gilt für die Erlassung von Verordnungen nach dem 30. Juni 1993 und die Aufhebung von vor dem 1. Juli 1993 erlassenen Verordnungen.

In Kraft seit 21.04.1993 bis 31.12.9999
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