Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:
1.
hinsichtlich der §§ 12 und 28 Abs. 1 der Bundesminister für Justiz,
2.
im übrigen der Bundesminister für Arbeit und Soziales.
In Kraft seit 01.07.1993 bis 31.12.9999
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