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§ 17a BUAG (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 17a BUAG (weggefallen)
BUAG - Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.11.2024
§ 17a BUAG
seit 30.12.2021 weggefallen.
In Kraft seit 31.12.2021 bis 31.12.9999
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Entscheidungen zu § 17a BUAG
Entscheidungen zu § 17a BUAG
Entscheidungen des VwGH
(02/1948)
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Inhaltsverzeichnis BUAG
Gesamte Rechtsvorschrift
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Paragrafennavigation
§ 13j BUAG Ersatzweiser Anspruch des Arbeitnehmers
§ 13k BUAG Zuschlag für Winterfeiertage
§ 13l BUAG Anspruch auf Überbrückungsgeld
§ 13m BUAG Überbrückungsabgeltung
§ 13n BUAG
§ 13o BUAG Zuschlag
§ 13p BUAG Sachbereich
§ 14 BUAG Zweck und Wirkungsbereich; Mitglieder der Verwaltungsorgane
§ 15 BUAG Zusammensetzung der Verwaltungsorgane
§ 16 BUAG Aufgaben der Verwaltungsorgane
§ 17a BUAG (weggefallen)
§ 17 BUAG Bedienstete
§ 18 BUAG Geschäftsordnung
§ 18a BUAG Ermächtigung
§ 19 BUAG Gebarung
§ 20 BUAG Gebarungsüberschuß
§ 21 BUAG Deckung des Aufwandes; Zuschläge zum Lohn
§ 21a BUAG Zuschlagsentrichtung
§ 21b BUAG Aufteilung des Verwaltungsaufwands auf die einzelnen Sachbereiche
§ 22 BUAG Meldepflicht; Vorschreibung der Zuschlagsleistungen
§ 23 BUAG Lohnaufzeichnungen
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 16 BUAG
§ 17 BUAG
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