§ 17a BUAG (weggefallen)

Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2021 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsZum Zwecke der Deckung des Aufwandes für die Bediensteten der Urlaubs- und Abfertigungskasse, die mit der Erfüllung der vom Bund übertragenen Aufgaben der Sozialbetrugsbekämpfung nach den §§ 9 und 15 Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz – LSD-BG, BGBl. I Nr. 44/2016, und nach dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG, BGBl. I Nr. 113/2015, betraut sind, hat der Bund der Urlaubs- und Abfertigungskasse einen finanziellen Beitrag zu leisten. Dieser beträgt im Jahr 2017 0,64 Millionen €, im Jahr 2018 1,52 Millionen € und im Jahr 2019, sofern die Anzahl der mit Aufgaben der Sozialbetrugsbekämpfung betrauten Bediensteten einen Mindestbestand von 40 Vollzeitäquivalenten aufweist, 2 Millionen €. Wird die Anzahl von 40 Vollzeitäquivalenten nicht erreicht, gebührt der Bundesbeitrag aliquot. Ab dem Jahr 2020 steht der Beitrag von 2 Millionen € jährlich valorisiert nach der Beschäftigungsgruppe A 3 nach dem 10. Jahr des Kollektivvertrages für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie zu, wenn die Anzahl der mit Aufgaben der Sozialbetrugsbekämpfung betrauten Bediensteten nicht unter 40 Vollzeitäquivalente fällt. Wird diese Anzahl nicht erreicht, gebührt der aliquote Teil dieses Betrages. Die Urlaubs- und Abfertigungskasse hat dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz jährlich über den Personaleinsatz für die mit Aufgaben der Sozialbetrugsbekämpfung betrauten Bediensteten zu berichten.Zum Zwecke der Deckung des Aufwandes für die Bediensteten der Urlaubs- und Abfertigungskasse, die mit der Erfüllung der vom Bund übertragenen Aufgaben der Sozialbetrugsbekämpfung nach den Paragraphen 9 und 15 Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz – LSD-BG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 44 aus 2016,, und nach dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2015,, betraut sind, hat der Bund der Urlaubs- und Abfertigungskasse einen finanziellen Beitrag zu leisten. Dieser beträgt im Jahr 2017 0,64 Millionen €, im Jahr 2018 1,52 Millionen € und im Jahr 2019, sofern die Anzahl der mit Aufgaben der Sozialbetrugsbekämpfung betrauten Bediensteten einen Mindestbestand von 40 Vollzeitäquivalenten aufweist, 2 Millionen €. Wird die Anzahl von 40 Vollzeitäquivalenten nicht erreicht, gebührt der Bundesbeitrag aliquot. Ab dem Jahr 2020 steht der Beitrag von 2 Millionen € jährlich valorisiert nach der Beschäftigungsgruppe A 3 nach dem 10. Jahr des Kollektivvertrages für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie zu, wenn die Anzahl der mit Aufgaben der Sozialbetrugsbekämpfung betrauten Bediensteten nicht unter 40 Vollzeitäquivalente fällt. Wird diese Anzahl nicht erreicht, gebührt der aliquote Teil dieses Betrages. Die Urlaubs- und Abfertigungskasse hat dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz jährlich über den Personaleinsatz für die mit Aufgaben der Sozialbetrugsbekämpfung betrauten Bediensteten zu berichten.
  2. (2)Absatz 2Im Jahr 2020 sowie im Jahr 2021 fließt der Bundesbeitrag nach Abs. 1 dem Sachbereich Schlechtwetterentschädigung zu.Im Jahr 2020 sowie im Jahr 2021 fließt der Bundesbeitrag nach Absatz eins, dem Sachbereich Schlechtwetterentschädigung zu.
§ 17a BUAG seit 30.12.2021 weggefallen.

Stand vor dem 30.12.2021

In Kraft vom 01.01.2021 bis 30.12.2021
  1. (1)Absatz einsZum Zwecke der Deckung des Aufwandes für die Bediensteten der Urlaubs- und Abfertigungskasse, die mit der Erfüllung der vom Bund übertragenen Aufgaben der Sozialbetrugsbekämpfung nach den §§ 9 und 15 Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz – LSD-BG, BGBl. I Nr. 44/2016, und nach dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG, BGBl. I Nr. 113/2015, betraut sind, hat der Bund der Urlaubs- und Abfertigungskasse einen finanziellen Beitrag zu leisten. Dieser beträgt im Jahr 2017 0,64 Millionen €, im Jahr 2018 1,52 Millionen € und im Jahr 2019, sofern die Anzahl der mit Aufgaben der Sozialbetrugsbekämpfung betrauten Bediensteten einen Mindestbestand von 40 Vollzeitäquivalenten aufweist, 2 Millionen €. Wird die Anzahl von 40 Vollzeitäquivalenten nicht erreicht, gebührt der Bundesbeitrag aliquot. Ab dem Jahr 2020 steht der Beitrag von 2 Millionen € jährlich valorisiert nach der Beschäftigungsgruppe A 3 nach dem 10. Jahr des Kollektivvertrages für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie zu, wenn die Anzahl der mit Aufgaben der Sozialbetrugsbekämpfung betrauten Bediensteten nicht unter 40 Vollzeitäquivalente fällt. Wird diese Anzahl nicht erreicht, gebührt der aliquote Teil dieses Betrages. Die Urlaubs- und Abfertigungskasse hat dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz jährlich über den Personaleinsatz für die mit Aufgaben der Sozialbetrugsbekämpfung betrauten Bediensteten zu berichten.Zum Zwecke der Deckung des Aufwandes für die Bediensteten der Urlaubs- und Abfertigungskasse, die mit der Erfüllung der vom Bund übertragenen Aufgaben der Sozialbetrugsbekämpfung nach den Paragraphen 9 und 15 Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz – LSD-BG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 44 aus 2016,, und nach dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2015,, betraut sind, hat der Bund der Urlaubs- und Abfertigungskasse einen finanziellen Beitrag zu leisten. Dieser beträgt im Jahr 2017 0,64 Millionen €, im Jahr 2018 1,52 Millionen € und im Jahr 2019, sofern die Anzahl der mit Aufgaben der Sozialbetrugsbekämpfung betrauten Bediensteten einen Mindestbestand von 40 Vollzeitäquivalenten aufweist, 2 Millionen €. Wird die Anzahl von 40 Vollzeitäquivalenten nicht erreicht, gebührt der Bundesbeitrag aliquot. Ab dem Jahr 2020 steht der Beitrag von 2 Millionen € jährlich valorisiert nach der Beschäftigungsgruppe A 3 nach dem 10. Jahr des Kollektivvertrages für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie zu, wenn die Anzahl der mit Aufgaben der Sozialbetrugsbekämpfung betrauten Bediensteten nicht unter 40 Vollzeitäquivalente fällt. Wird diese Anzahl nicht erreicht, gebührt der aliquote Teil dieses Betrages. Die Urlaubs- und Abfertigungskasse hat dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz jährlich über den Personaleinsatz für die mit Aufgaben der Sozialbetrugsbekämpfung betrauten Bediensteten zu berichten.
  2. (2)Absatz 2Im Jahr 2020 sowie im Jahr 2021 fließt der Bundesbeitrag nach Abs. 1 dem Sachbereich Schlechtwetterentschädigung zu.Im Jahr 2020 sowie im Jahr 2021 fließt der Bundesbeitrag nach Absatz eins, dem Sachbereich Schlechtwetterentschädigung zu.
§ 17a BUAG seit 30.12.2021 weggefallen.

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