§ 8 BS-VO Ermittlung und Beurteilung

BS-VO - Bildschirmarbeitsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren im Sinne § 99 STLAO 2001 ist insbesondere festzustellen, ob Bildschirmarbeit im Sinne des § 1 Abs. 4 vorliegt.

In Kraft seit 14.08.2002 bis 31.12.9999
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