Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Paragraph 5,
(Anm.Anmerkung: Abs. 3Absatz 3, aufgehoben durch BG BGBl. Nr. 355/1982Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1982,)
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 5 BPräsWG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 5 BPräsWG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 5 BPräsWG