Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Paragraph 5,
(Anm.Anmerkung: Abs. 3Absatz 3, aufgehoben durch BG BGBl. Nr. 355/1982Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1982,)
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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