Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Ziel dieses Gesetzes ist, auf der Grundlage des Verursacherprinzips einen Rahmen für die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden zu schaffen.
In Kraft seit 12.01.2010 bis 31.12.9999
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