Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2)Absatz 2§ 5 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 106/2024 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 5, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 106 aus 2024, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 20.12.2024 bis 31.12.9999
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