§ 6 Bgld. SGKennV

Burgenländische Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.12.2024 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 19.12.2024

In Kraft vom 04.08.2016 bis 19.12.2024
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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