Burgenländisches Sicherheitsbehörden-Anpassungsgesetz 2012 (Bgld. SBAG 2012) Fundstelle

Bgld. SBAG 2012 - Burgenländisches Sicherheitsbehörden-Anpassungsgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Gesetz vom 24. Jänner 2013, mit dem das Bgld. Landes-Polizeistrafgesetz, das Gesetz, mit dem der Bundespolizeidirektion Eisenstadt die Besorgung von Angelegenheiten der Straßenpolizei übertragen wird, das Katastrophenhilfegesetz, das Burgenländische Feuerwehrgesetz 1994, das Bgld. Veranstaltungsgesetz, das Burgenländische Sozialhilfegesetz 2000 und das Burgenländische Lichtspielgesetz 1960 aufgrund der Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden des Bundes geändert werden - Burgenländisches Sicherheitsbehörden-Anpassungsgesetz 2012

StF: LGBl. Nr. 24/2013 (XX. Gp. RV 385 AB 650)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Burgenländische Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1

Änderung des Bgld. Landes-Polizeistrafgesetzes

Artikel 2

Änderung des Gesetzes, mit dem der Bundespolizeidirektion Eisenstadt die Besorgung von Angelegenheiten der Straßenpolizei übertragen wird

Artikel 3

Änderung des Katastrophenhilfegesetzes

Artikel 4

Änderung des Burgenländischen Feuerwehrgesetzes 1994

Artikel 5

Änderung des Bgld. Veranstaltungsgesetzes

Artikel 6

Änderung des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000

Artikel 7

Änderung des Burgenländischen Lichtspielgesetzes 1960

In Kraft seit 26.03.2013 bis 31.12.9999
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