Gesamte Rechtsvorschrift Bgld. SBAG 2012

Burgenländisches Sicherheitsbehörden-Anpassungsgesetz 2012

Bgld. SBAG 2012
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Stand der Gesetzesgebung: 25.09.2017
Gesetz vom 24. Jänner 2013, mit dem das Bgld. Landes-Polizeistrafgesetz, das Gesetz, mit dem der Bundespolizeidirektion Eisenstadt die Besorgung von Angelegenheiten der Straßenpolizei übertragen wird, das Katastrophenhilfegesetz, das Burgenländische Feuerwehrgesetz 1994, das Bgld. Veranstaltungsgesetz, das Burgenländische Sozialhilfegesetz 2000 und das Burgenländische Lichtspielgesetz 1960 aufgrund der Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden des Bundes geändert werden - Burgenländisches Sicherheitsbehörden-Anpassungsgesetz 2012

StF: LGBl. Nr. 24/2013 (XX. Gp. RV 385 AB 650)

Artikel

Art. 1 Bgld. SBAG 2012


Das Bgld. Landes-Polizeistrafgesetz - Bgld. PolStG, LGBl. Nr. 35/1986, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 7/2010, wird wie folgt geändert:

Im Einleitungssatz des § 13 Abs. 1 wird die Wortfolge „Wirkungsbereich der Bundespolizeidirektion Eisenstadt“ durch die Wortfolge „Gebiet der Landeshauptstadt Eisenstadt und der Freistadt Rust von der Landespolizeidirektion“ ersetzt.

Art. 2 Bgld. SBAG 2012


Das Gesetz, mit dem der Bundespolizeidirektion Eisenstadt die Besorgung von Angelegenheiten der Straßenpolizei übertragen wird, LGBl. Nr. 37/1970, wird wie folgt geändert:

1. Der Titel lautet:

„Gesetz vom 27. Juli 1970, mit dem der Landespolizeidirektion die Besorgung von Angelegenheiten der Straßenpolizei übertragen wird“

2. In § 1 Abs. 1 und 2 wird jeweils die Wortfolge „Bundespolizeidirektion Eisenstadt“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.

Art. 3 Bgld. SBAG 2012


Das Katastrophenhilfegesetz, LGBl. Nr. 5/1986, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 83/2009, wird wie folgt geändert:

In § 13 Abs. 2 und § 15 Abs. 2 wird jeweils die Wortfolge „Sicherheitsdirektion für das Burgenland“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.

Art. 4 Bgld. SBAG 2012


Das Burgenländische Feuerwehrgesetz 1994 - Bgld. FWG 1994, LGBl. Nr. 49/1994, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 11/2008, wird wie folgt geändert:

In § 41 Abs. 1 wird die Wortfolge „die Bundespolizeidirektion Eisenstadt“ durch die Wortfolge „im Gebiet der Landeshauptstadt Eisenstadt und der Freistadt Rust die Landespolizeidirektion“ ersetzt.

Art. 5 Bgld. SBAG 2012


Das Bgld. Veranstaltungsgesetz, LGBl. Nr. 2/1994, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/2012, wird wie folgt geändert:

1. In § 7 Abs. 3, § 13 Abs. 6 und § 23 Abs. 4 wird jeweils die Wortfolge „örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde ist (auch) diese“ durch die Wortfolge „Gebiet der Landeshauptstadt Eisenstadt und der Freistadt Rust ist (auch) die Landespolizeidirektion“ in der richtigen grammatikalischen Bedeutung ersetzt.

2. In § 8h Abs. 4 und 5, § 8i Abs. 4, § 9 Abs. 3, § 14 Abs. 3 und § 25 Abs. 1 Z 8 wird jeweils die Wortfolge „(örtlichen) Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde/Bundespolizeidirektion diese(r)“ durch die Wortfolge „Gebiet der Landeshauptstadt Eisenstadt und der Freistadt Rust die (der) Landespolizeidirektion“ in der richtigen grammatikalischen Bedeutung ersetzt.

3. In § 8q Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.

Art. 6 Bgld. SBAG 2012


Das Burgenländische Sozialhilfegesetz 2000 - Bgld. SHG 2000, LGBl. Nr. 5/2000, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 44/2012, wird wie folgt geändert:

In § 67 Abs. 3 wird das Wort „Bundespolizeibehörden“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.

Art. 7 Bgld. SBAG 2012


Das Burgenländische Lichtspielgesetz 1960, LGBl. Nr. 1/1962, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 32/2001, wird wie folgt geändert:

In den §§ 18, 19 Abs. 1, § 21 Abs. 1 erster und dritter Satz und § 22 Abs. 1 wird jeweils die Wortfolge in Klammer „(Bundespolizeidirektion Eisenstadt)“ durch die Wortfolge „(im Gebiet der Landeshauptstadt Eisenstadt und der Freistadt Rust (von) der/die Landespolizeidirektion)“ in der richtigen grammatikalischen Bedeutung ersetzt.

Burgenländisches Sicherheitsbehörden-Anpassungsgesetz 2012 (Bgld. SBAG 2012) Fundstelle


Gesetz vom 24. Jänner 2013, mit dem das Bgld. Landes-Polizeistrafgesetz, das Gesetz, mit dem der Bundespolizeidirektion Eisenstadt die Besorgung von Angelegenheiten der Straßenpolizei übertragen wird, das Katastrophenhilfegesetz, das Burgenländische Feuerwehrgesetz 1994, das Bgld. Veranstaltungsgesetz, das Burgenländische Sozialhilfegesetz 2000 und das Burgenländische Lichtspielgesetz 1960 aufgrund der Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden des Bundes geändert werden - Burgenländisches Sicherheitsbehörden-Anpassungsgesetz 2012

StF: LGBl. Nr. 24/2013 (XX. Gp. RV 385 AB 650)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Burgenländische Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1

Änderung des Bgld. Landes-Polizeistrafgesetzes

Artikel 2

Änderung des Gesetzes, mit dem der Bundespolizeidirektion Eisenstadt die Besorgung von Angelegenheiten der Straßenpolizei übertragen wird

Artikel 3

Änderung des Katastrophenhilfegesetzes

Artikel 4

Änderung des Burgenländischen Feuerwehrgesetzes 1994

Artikel 5

Änderung des Bgld. Veranstaltungsgesetzes

Artikel 6

Änderung des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000

Artikel 7

Änderung des Burgenländischen Lichtspielgesetzes 1960

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