Art. 4 Bgld. SBAG 2012

Bgld. SBAG 2012 - Burgenländisches Sicherheitsbehörden-Anpassungsgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Das Burgenländische Feuerwehrgesetz 1994 - Bgld. FWG 1994, LGBl. Nr. 49/1994, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 11/2008, wird wie folgt geändert:

In § 41 Abs. 1 wird die Wortfolge „die Bundespolizeidirektion Eisenstadt“ durch die Wortfolge „im Gebiet der Landeshauptstadt Eisenstadt und der Freistadt Rust die Landespolizeidirektion“ ersetzt.

In Kraft seit 26.03.2013 bis 31.12.9999
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