Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Der 2. Abschnitt des 2. Hauptstücks des LBDG 1997 ist auch auf die Landesvertragsbediensteten nach § 1 dieses Gesetzes anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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