§ 112a Bgld. LVBG 2013 Anwendung des Bgld. Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997

Bgld. LVBG 2013 - Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Der 2. Abschnitt des 2. Hauptstücks des LBDG 1997 ist auch auf die Landesvertragsbediensteten nach § 1 dieses Gesetzes anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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