Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Für die Wahlberechtigten sind undurchsichtige Wahlkuverts vorzubereiten. Die Anbringung von Worten, Bemerkungen oder Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten.
In Kraft seit 30.09.1967 bis 31.12.9999
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