Burgenländisches Landtagsklubsfinanzierungsgesetz (Bgld. LKFinG) Fundstelle

Bgld. LKFinG - Burgenländisches Landtagsklubsfinanzierungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Gesetz vom 6. Dezember 2012, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Landtag erleichtert wird (Burgenländisches Landtagsklubsfinanzierungsgesetz - Bgld. LKFinG)

StF: LGBl. Nr. 79/2012 (XX. Gp. IA 375 AB 613)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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