§ 4 Bgld. LKFinG

Bgld. LKFinG - Burgenländisches Landtagsklubsfinanzierungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(2) § 2 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 44/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ist erstmals bei der Berechnung des mit 1. August 2020 anzuweisenden Teilbetrages anzuwenden.

In Kraft seit 09.07.2020 bis 31.12.9999
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