Art. 2 Bgld. LBG (laut

Bgld. LBG - Burgenländisches Landesbezügegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2004 in Kraft.

In Kraft seit 01.07.2004 bis 31.12.9999
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