Auf die vor Inkrafttreten des Burgenländischen Grundverkehrsgesetzes 2007 abgeschlossenen Rechtsgeschäfte sowie zu diesem Zeitpunkt bereits anhängige Verfahren sind die Bestimmungen der Bgld. Grundverkehrsordnung, LGBl. Nr. 73/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 32/2002, anzuwenden.
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