§ 9 Bgld. GVVO Übergangsbestimmungen

Bgld. GVVO - Burgenländische Grundverkehrsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

Auf die vor Inkrafttreten des Burgenländischen Grundverkehrsgesetzes 2007 abgeschlossenen Rechtsgeschäfte sowie zu diesem Zeitpunkt bereits anhängige Verfahren sind die Bestimmungen der Bgld. Grundverkehrsordnung, LGBl. Nr. 73/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 32/2002, anzuwenden.

In Kraft seit 19.06.2007 bis 31.12.9999
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