§ 6 Bgld. DD Durchführung von Unionsrecht

Bgld. DD - Burgenländisches Datenschutzgesetz - Bgld. DSG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Mit diesem Gesetz wird die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 314 vom 22.11.2016 S. 72, durchgeführt.

In Kraft seit 25.05.2018 bis 31.12.9999
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