Burgenländisches Bedienstetenschutzgesetz 2001 (Bgld. BSchG 2001) Fundstelle

Bgld. BSchG 2001 - Burgenländisches Bedienstetenschutzgesetz 2001

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 28.03.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 16/2024
  3. § 0 gültig von 23.03.2017 bis 27.03.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 11/2017
  4. § 0 gültig von 02.10.2001 bis 22.03.2017

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück:
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Allgemeine Pflichten des Dienstgebers

§ 4

Koordination

§ 5

Grundsätze der Gefahrenverhütung

§ 6

Information der Bediensteten über Gefahren und deren Verhütung

§ 7

Beteiligung der Personalvertretung und der Bediensteten

§ 8

Unterweisung der Bediensteten

§ 9

Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen

§ 10

Aufgaben der Sicherheitsvertrauenspersonen

§ 11

Ermittlung und Beurteilung von Gefahren; Festlegung von Maßnahmen

§ 12

Gesundheitsschutz- und Sicherheitsschutzdokumente

§ 13

Einsatz der Bediensteten

§ 14

Pflichten der Bediensteten

§ 15

Aufzeichnungen und Berichte über Dienstunfälle

§ 16

Instandhaltung, Reinigung und Prüfung

§ 17

Verordnungen

2. Hauptstück:
Arbeitsstätten und Baustellen

§ 18

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsstätten und Baustellen

§ 19

Arbeitsstätten in Gebäuden

§ 20

Arbeitsräume

§ 21

Sonstige Betriebsräume

§ 22

Arbeitsstätten im Freien und auf Baustellen

§ 23

Brand- und Explosionsschutz

§ 24

Erste Hilfe

§ 25

Sanitäre Vorkehrungen in Arbeitsstätten

§ 26

Sozialeinrichtungen in Arbeitsstätten

§ 27

Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen auf Baustellen

§ 28

Nichtraucherschutz

§ 29

Sonstige Einrichtungen

§ 30

Verordnungen

3. Hauptstück:
Arbeitsmittel

§ 31

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsmittel

§ 32

Aufstellung von Arbeitsmitteln

§ 33

Benutzung von Arbeitsmitteln

§ 34

Gefährliche Arbeitsmittel

§ 35

Prüfung von Arbeitsmitteln

§ 36

Wartung von Arbeitsmitteln

§ 37

Verordnungen

4. Hauptstück:
Arbeitsstoffe

§ 38

Gefährliche Arbeitsstoffe

§ 39

Ermittlung und Beurteilung von Arbeitsstoffen

§ 40

Ersatz und Verbot von gefährlichen Arbeitsstoffen

§ 41

Maßnahmen zur Gefahrenverhütung

§ 42

Kennzeichnung, Verpackung und Lagerung von Arbeitsstoffen

§ 43

Grenzwerte

§ 44

Messungen

§ 45

Verzeichnis der Bediensteten

§ 46

Verordnungen

5. Hauptstück:
Gesundheitsüberwachung

§ 47

Eignungs- und Folgeuntersuchungen

§ 48

Untersuchungen bei Lärmeinwirkung

§ 49

Sonstige besondere Untersuchungen

§ 50

Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen

§ 51

Feststellung der gesundheitlichen Eignung

§ 52

Durchführung von sonstigen besonderen Untersuchungen

§ 53

Untersuchende Ärzte

§ 54

Kosten der Untersuchungen

§ 55

Pflichten des Dienstgebers

§ 56

Verordnungen

6. Hauptstück:
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze

§ 57

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsvorgänge

§ 58

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsplätze

§ 59

Fachkenntnisse und besondere Aufsicht

§ 60

Nachweis der Fachkenntnisse

§ 61

Handhabung von Lasten

§ 62

Lärm

§ 63

Sonstige Einwirkungen und Belastungen

§ 64

Bildschirmarbeitsplätze

§ 65

Besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit

§ 66

Persönliche Schutzausrüstungen

§ 67

Auswahl der persönlichen Schutzausrüstungen

§ 68

Dienstbekleidung

§ 69

Verordnungen

7. Hauptstück:
Präventivdienste

1. Abschnitt
Arbeitsmedizinische Betreuung

§ 70

Aufgaben der arbeitsmedizinischen Betreuung

§ 71

Organisation der arbeitsmedizinischen Betreuung

§ 72

Informationspflicht des Dienstgebers; Auskunfts- und Beratungspflicht der arbeitsmedizinischen Betreuung

§ 73

Beiziehung der arbeitsmedizinischen Betreuung

§ 74

Präventionszeit der arbeitsmedizinischen Betreuung

2. Abschnitt
Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte (Fachkräfte für Arbeitssicherheit)

§ 75

Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte

§ 76

Organisation der Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte

§ 77

Informationspflicht des Dienstgebers; Auskunfts- und Beratungspflicht der Sicherheitsfachkräfte

§ 78

Beiziehung der Sicherheitsfachkräfte

§ 79

Präventionszeit der Sicherheitsfachkräfte

3. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für Arbeitsmediziner,
Sicherheitsfachkräfte und sonstige Fachleute

§ 80

Allgemeines

§ 81

Aufzeichnungen und Berichte

§ 82

Meldung von Missständen

§ 83

Zusammenarbeit mit der Personalvertretung

§ 84

Abberufung von Präventivfachkräften

§ 85

Arbeitsschutzausschuss

8. Hauptstück
Kontrolle des Bedienstetenschutzes

1. Abschnitt
Kontrolle des Bedienstetenschutzes in Dienststellen des Landes

§ 86

Bedienstetenschutzkommission

§ 87

Geschäftsführung

§ 88

Überprüfung

§ 89

Rechte der Bedienstetenschutzkommission

§ 90

Sofortige Abhilfe

§ 91

Sonstige Maßnahmen

§ 92

Bericht und Unterrichtung

2. Abschnitt
Kontrolle des Bedienstetenschutzes in Dienststellen der
Gemeinden und Gemeindeverbände

§ 93

Behebung von Missständen

3. Abschnitt
Sonderbestimmungen für die Kontrolle des Bedienstetenschutzes der Landeslehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen und der Landeslehrer an landwirtschaftlichen Fachschulen

§ 93a

Bedienstetenschutzkommission für Landeslehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen

§ 93b

Bedienstetenschutzkommission für Landeslehrer an landwirtschaftlichen Fachschulen

§ 93c

Gemeinsame Bestimmungen für die Bedienstetenschutzkommission der Landeslehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen und an landwirtschaftlichen Fachschulen

9. Hauptstück
Schluss- und Übergangsbestimmungen

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 94

Verordnungen

§ 95

Abweichende Durchführungsregelungen

§ 96

Auflage von Vorschriften

§ 97

Eigener Wirkungsbereich

§ 98

Geschlechtsspezifische Bezeichnungen

§ 98a

Umsetzungshinweise

2. Abschnitt
Übergangsbestimmungen

§ 99

Ermittlung und Beurteilung von Gefahren; Gesundheitsschutz- und Sicherheitsschutzdokumente

§ 100

Arbeitsstätten und Baustellen

§ 101

Präventivdienste

§ 102

Arbeitsmittel

§ 103

(entfallen)

§ 104

(entfallen)

§ 105

(entfallen)

3. Abschnitt
Geltungsbeginn

§ 106

Inkrafttreten; Außerkrafttreten

In Kraft seit 28.03.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Burgenländisches Bedienstetenschutzgesetz 2001 (Bgld. BSchG 2001) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Burgenländisches Bedienstetenschutzgesetz 2001 (Bgld. BSchG 2001) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Burgenländisches Bedienstetenschutzgesetz 2001 (Bgld. BSchG 2001) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Burgenländisches Bedienstetenschutzgesetz 2001 (Bgld. BSchG 2001) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Burgenländisches Bedienstetenschutzgesetz 2001 (Bgld. BSchG 2001) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 106 Bgld. BSchG 2001