Burgenländisches Bedienstetenschutzgesetz 2001 (Bgld. BSchG 2001) Fundstelle

Bgld. BSchG 2001 - Burgenländisches Bedienstetenschutzgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 28.03.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 16/2024
  3. § 0 gültig von 23.03.2017 bis 27.03.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 11/2017
  4. § 0 gültig von 02.10.2001 bis 22.03.2017

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück:
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Allgemeine Pflichten des Dienstgebers

§ 4

Koordination

§ 5

Grundsätze der Gefahrenverhütung

§ 6

Information der Bediensteten über Gefahren und deren Verhütung

§ 7

Beteiligung der Personalvertretung und der Bediensteten

§ 8

Unterweisung der Bediensteten

§ 9

Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen

§ 10

Aufgaben der Sicherheitsvertrauenspersonen

§ 11

Ermittlung und Beurteilung von Gefahren; Festlegung von Maßnahmen

§ 12

Gesundheitsschutz- und Sicherheitsschutzdokumente

§ 13

Einsatz der Bediensteten

§ 14

Pflichten der Bediensteten

§ 15

Aufzeichnungen und Berichte über Dienstunfälle

§ 16

Instandhaltung, Reinigung und Prüfung

§ 17

Verordnungen

2. Hauptstück:
Arbeitsstätten und Baustellen

§ 18

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsstätten und Baustellen

§ 19

Arbeitsstätten in Gebäuden

§ 20

Arbeitsräume

§ 21

Sonstige Betriebsräume

§ 22

Arbeitsstätten im Freien und auf Baustellen

§ 23

Brand- und Explosionsschutz

§ 24

Erste Hilfe

§ 25

Sanitäre Vorkehrungen in Arbeitsstätten

§ 26

Sozialeinrichtungen in Arbeitsstätten

§ 27

Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen auf Baustellen

§ 28

Nichtraucherschutz

§ 29

Sonstige Einrichtungen

§ 30

Verordnungen

3. Hauptstück:
Arbeitsmittel

§ 31

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsmittel

§ 32

Aufstellung von Arbeitsmitteln

§ 33

Benutzung von Arbeitsmitteln

§ 34

Gefährliche Arbeitsmittel

§ 35

Prüfung von Arbeitsmitteln

§ 36

Wartung von Arbeitsmitteln

§ 37

Verordnungen

4. Hauptstück:
Arbeitsstoffe

§ 38

Gefährliche Arbeitsstoffe

§ 39

Ermittlung und Beurteilung von Arbeitsstoffen

§ 40

Ersatz und Verbot von gefährlichen Arbeitsstoffen

§ 41

Maßnahmen zur Gefahrenverhütung

§ 42

Kennzeichnung, Verpackung und Lagerung von Arbeitsstoffen

§ 43

Grenzwerte

§ 44

Messungen

§ 45

Verzeichnis der Bediensteten

§ 46

Verordnungen

5. Hauptstück:
Gesundheitsüberwachung

§ 47

Eignungs- und Folgeuntersuchungen

§ 48

Untersuchungen bei Lärmeinwirkung

§ 49

Sonstige besondere Untersuchungen

§ 50

Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen

§ 51

Feststellung der gesundheitlichen Eignung

§ 52

Durchführung von sonstigen besonderen Untersuchungen

§ 53

Untersuchende Ärzte

§ 54

Kosten der Untersuchungen

§ 55

Pflichten des Dienstgebers

§ 56

Verordnungen

6. Hauptstück:
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze

§ 57

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsvorgänge

§ 58

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsplätze

§ 59

Fachkenntnisse und besondere Aufsicht

§ 60

Nachweis der Fachkenntnisse

§ 61

Handhabung von Lasten

§ 62

Lärm

§ 63

Sonstige Einwirkungen und Belastungen

§ 64

Bildschirmarbeitsplätze

§ 65

Besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit

§ 66

Persönliche Schutzausrüstungen

§ 67

Auswahl der persönlichen Schutzausrüstungen

§ 68

Dienstbekleidung

§ 69

Verordnungen

7. Hauptstück:
Präventivdienste

1. Abschnitt
Arbeitsmedizinische Betreuung

§ 70

Aufgaben der arbeitsmedizinischen Betreuung

§ 71

Organisation der arbeitsmedizinischen Betreuung

§ 72

Informationspflicht des Dienstgebers; Auskunfts- und Beratungspflicht der arbeitsmedizinischen Betreuung

§ 73

Beiziehung der arbeitsmedizinischen Betreuung

§ 74

Präventionszeit der arbeitsmedizinischen Betreuung

2. Abschnitt
Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte (Fachkräfte für Arbeitssicherheit)

§ 75

Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte

§ 76

Organisation der Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte

§ 77

Informationspflicht des Dienstgebers; Auskunfts- und Beratungspflicht der Sicherheitsfachkräfte

§ 78

Beiziehung der Sicherheitsfachkräfte

§ 79

Präventionszeit der Sicherheitsfachkräfte

3. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für Arbeitsmediziner,
Sicherheitsfachkräfte und sonstige Fachleute

§ 80

Allgemeines

§ 81

Aufzeichnungen und Berichte

§ 82

Meldung von Missständen

§ 83

Zusammenarbeit mit der Personalvertretung

§ 84

Abberufung von Präventivfachkräften

§ 85

Arbeitsschutzausschuss

8. Hauptstück
Kontrolle des Bedienstetenschutzes

1. Abschnitt
Kontrolle des Bedienstetenschutzes in Dienststellen des Landes

§ 86

Bedienstetenschutzkommission

§ 87

Geschäftsführung

§ 88

Überprüfung

§ 89

Rechte der Bedienstetenschutzkommission

§ 90

Sofortige Abhilfe

§ 91

Sonstige Maßnahmen

§ 92

Bericht und Unterrichtung

2. Abschnitt
Kontrolle des Bedienstetenschutzes in Dienststellen der
Gemeinden und Gemeindeverbände

§ 93

Behebung von Missständen

3. Abschnitt
Sonderbestimmungen für die Kontrolle des Bedienstetenschutzes der Landeslehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen und der Landeslehrer an landwirtschaftlichen Fachschulen

§ 93a

Bedienstetenschutzkommission für Landeslehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen

§ 93b

Bedienstetenschutzkommission für Landeslehrer an landwirtschaftlichen Fachschulen

§ 93c

Gemeinsame Bestimmungen für die Bedienstetenschutzkommission der Landeslehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen und an landwirtschaftlichen Fachschulen

9. Hauptstück
Schluss- und Übergangsbestimmungen

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 94

Verordnungen

§ 95

Abweichende Durchführungsregelungen

§ 96

Auflage von Vorschriften

§ 97

Eigener Wirkungsbereich

§ 98

Geschlechtsspezifische Bezeichnungen

§ 98a

Umsetzungshinweise

2. Abschnitt
Übergangsbestimmungen

§ 99

Ermittlung und Beurteilung von Gefahren; Gesundheitsschutz- und Sicherheitsschutzdokumente

§ 100

Arbeitsstätten und Baustellen

§ 101

Präventivdienste

§ 102

Arbeitsmittel

§ 103

(entfallen)

§ 104

(entfallen)

§ 105

(entfallen)

3. Abschnitt
Geltungsbeginn

§ 106

Inkrafttreten; Außerkrafttreten

In Kraft seit 28.03.2024 bis 31.12.9999
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