Burgenländisches Bedienstetenschutzgesetz 2001 (Bgld. BSchG 2001) Fundstelle

Burgenländisches Bedienstetenschutzgesetz 2001

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.03.2024 bis 31.12.9999
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 28.03.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 16/2024
  3. § 0 gültig von 23.03.2017 bis 27.03.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 11/2017
  4. § 0 gültig von 02.10.2001 bis 22.03.2017

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück:
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Allgemeine Pflichten des Dienstgebers

§ 4

Koordination

§ 5

Grundsätze der Gefahrenverhütung

§ 6

Information der Bediensteten über Gefahren und deren Verhütung

§ 7

Beteiligung der Personalvertretung und der Bediensteten

§ 8

Unterweisung der Bediensteten

§ 9

Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen

§ 10

Aufgaben der Sicherheitsvertrauenspersonen

§ 11

Ermittlung und Beurteilung von Gefahren; Festlegung von Maßnahmen

§ 12

Gesundheitsschutz- und Sicherheitsschutzdokumente

§ 13

Einsatz der Bediensteten

§ 14

Pflichten der Bediensteten

§ 15

Aufzeichnungen und Berichte über Dienstunfälle

§ 16

Instandhaltung, Reinigung und Prüfung

§ 17

Verordnungen

Gesetz vom 12. Juli 2001 über den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sicherheit der in Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände beschäftigten Bediensteten (Burgenländisches Bedienstetenschutzgesetz 2001 - Bgld. BSchG 2001)

StF: LGBl. Nr. 37/2001 (XVIII. Gp. RV 107 AB 124)

Änderung

LGBl. Nr. 11/2017 (XXI. Gp. RV 758 AB 791) [CELEX Nr. 31989L0391]

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

12. Hauptstück:
Allgemeine BestimmungenArbeitsstätten und Baustellen

§ 18

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsstätten und Baustellen

§ 1§ 19

GeltungsbereichArbeitsstätten in Gebäuden

§ 2§ 20

BegriffsbestimmungenArbeitsräume

§ 21

Sonstige Betriebsräume

§ 3§ 22

Allgemeine Pflichten des DienstgebersArbeitsstätten im Freien und auf Baustellen

§ 4§ 23

KoordinationBrand- und Explosionsschutz

§ 5§ 24

Grundsätze der GefahrenverhütungErste Hilfe

§ 6§ 25

Information der Bediensteten über Gefahren und deren VerhütungSanitäre Vorkehrungen in Arbeitsstätten

§ 7 Beteiligung der Personalvertretung und der Bediensteten

§ 8§ 26

Unterweisung der BedienstetenSozialeinrichtungen in Arbeitsstätten

§ 9§ 27

Bestellung von SicherheitsvertrauenspersonenSanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen auf Baustellen

§ 28

Nichtraucherschutz

§ 10§ 29

Aufgaben der SicherheitsvertrauenspersonenSonstige Einrichtungen

§ 11 Ermittlung und Beurteilung von Gefahren; Festlegung von Maßnahmen
§ 12 Gesundheitsschutz- und Sicherheitsschutzdokumente

§ 13§ 30

Einsatz der BedienstetenVerordnungen

§ 14 Pflichten der Bediensteten
§ 15 Aufzeichnungen und Berichte über Dienstunfälle
§ 16 Instandhaltung, Reinigung und Prüfung
§ 17 Verordnungen

23. Hauptstück:
Arbeitsstätten und BaustellenArbeitsmittel

§ 18§ 31

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsstätten und BaustellenArbeitsmittel

§ 19§ 32

Arbeitsstätten in GebäudenAufstellung von Arbeitsmitteln

§ 20§ 33

ArbeitsräumeBenutzung von Arbeitsmitteln

§ 21§ 34

Sonstige BetriebsräumeGefährliche Arbeitsmittel

§ 22§ 35

Arbeitsstätten im Freien und auf BaustellenPrüfung von Arbeitsmitteln

§ 23§ 36

Brand- und ExplosionsschutzWartung von Arbeitsmitteln

§ 24§ 37

Erste HilfeVerordnungen

§ 25 Sanitäre Vorkehrungen in Arbeitsstätten
§ 26 Sozialeinrichtungen in Arbeitsstätten
§ 27 Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen auf Baustellen
§ 28 Nichtraucherschutz
§ 29 Sonstige Einrichtungen
§ 30 Verordnungen

34. Hauptstück:
ArbeitsmittelArbeitsstoffe

§ 31§ 38

Allgemeine Bestimmungen über ArbeitsmittelGefährliche Arbeitsstoffe

§ 32§ 39

AufstellungErmittlung und Beurteilung von ArbeitsmittelnArbeitsstoffen

§ 33§ 40

BenutzungErsatz und Verbot von Arbeitsmittelngefährlichen Arbeitsstoffen

§ 34§ 41

Gefährliche ArbeitsmittelMaßnahmen zur Gefahrenverhütung

§ 35§ 42

PrüfungKennzeichnung, Verpackung und Lagerung von ArbeitsmittelnArbeitsstoffen

§ 36§ 43

Wartung von ArbeitsmittelnGrenzwerte

§ 37§ 44

VerordnungenMessungen

§ 45

Verzeichnis der Bediensteten

§ 46

Verordnungen

45. Hauptstück:
ArbeitsstoffeGesundheitsüberwachung

§ 38 Gefährliche Arbeitsstoffe

§ 39§ 47

ErmittlungEignungs- und Beurteilung von ArbeitsstoffenFolgeuntersuchungen

§ 40§ 48

Ersatz und Verbot von gefährlichen ArbeitsstoffenUntersuchungen bei Lärmeinwirkung

§ 41§ 49

Maßnahmen zur GefahrenverhütungSonstige besondere Untersuchungen

§ 50

Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen

§ 51

Feststellung der gesundheitlichen Eignung

§ 42§ 52

Kennzeichnung, Verpackung und LagerungDurchführung von Arbeitsstoffensonstigen besonderen Untersuchungen

§ 43 Grenzwerte

§ 44§ 53

MessungenUntersuchende Ärzte

§ 45§ 54

VerzeichnisKosten der BedienstetenUntersuchungen

§ 55

Pflichten des Dienstgebers

§ 46§ 56

Verordnungen

56. Hauptstück:
GesundheitsüberwachungArbeitsvorgänge und Arbeitsplätze

§ 47§ 57

Eignungs- und FolgeuntersuchungenAllgemeine Bestimmungen über Arbeitsvorgänge

§ 48§ 58

Untersuchungen bei LärmeinwirkungAllgemeine Bestimmungen über Arbeitsplätze

§ 49§ 59

SonstigeFachkenntnisse und besondere UntersuchungenAufsicht

§ 50§ 60

Durchführung von Eignungs- und FolgeuntersuchungenNachweis der Fachkenntnisse

§ 51§ 61

Feststellung der gesundheitlichen EignungHandhabung von Lasten

§ 52§ 62

Durchführung von sonstigen besonderen UntersuchungenLärm

§ 53§ 63

Untersuchende ÄrzteSonstige Einwirkungen und Belastungen

§ 54 Kosten der Untersuchungen

§ 55§ 64

Pflichten des DienstgebersBildschirmarbeitsplätze

§ 65

Besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit

§ 66

Persönliche Schutzausrüstungen

§ 67

Auswahl der persönlichen Schutzausrüstungen

§ 68

Dienstbekleidung

§ 56§ 69

Verordnungen

67. Hauptstück:
Arbeitsvorgänge und ArbeitsplätzePräventivdienste

§ 57 Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsvorgänge

1. Abschnitt
Arbeitsmedizinische Betreuung

§ 58§ 70

Allgemeine Bestimmungen über ArbeitsplätzeAufgaben der arbeitsmedizinischen Betreuung

§ 59§ 71

Fachkenntnisse und besondere AufsichtOrganisation der arbeitsmedizinischen Betreuung

§ 60§ 72

NachweisInformationspflicht des Dienstgebers; Auskunfts- und Beratungspflicht der Fachkenntnissearbeitsmedizinischen Betreuung

§ 61§ 73

Handhabung von LastenBeiziehung der arbeitsmedizinischen Betreuung

§ 62 Lärm
§ 63 Sonstige Einwirkungen und Belastungen
§ 64 Bildschirmarbeitsplätze
§ 65 Besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit

§ 66§ 74

Persönliche SchutzausrüstungenPräventionszeit der arbeitsmedizinischen Betreuung

§ 67 Auswahl der persönlichen Schutzausrüstungen
§ 68 Dienstbekleidung
§ 69 Verordnungen

7. Hauptstück:
Präventivdienste
1. Abschnitt
Arbeitsmedizinische Betreuung

2. Abschnitt
Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte (Fachkräfte für Arbeitssicherheit)

§ 70§ 75

Aufgaben der arbeitsmedizinischen BetreuungSicherheitsfachkräfte

§ 71§ 76

Organisation der arbeitsmedizinischen Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte

§ 72§ 77

Informationspflicht des Dienstgebers; Auskunfts- und Beratungspflicht der arbeitsmedizinischen BetreuungSicherheitsfachkräfte

§ 73§ 78

Beiziehung der arbeitsmedizinischen BetreuungSicherheitsfachkräfte

§ 74§ 79

Präventionszeit der arbeitsmedizinischen BetreuungSicherheitsfachkräfte

23. Abschnitt
Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte (FachkräfteGemeinsame Bestimmungen für Arbeitssicherheit)Arbeitsmediziner,
Sicherheitsfachkräfte und sonstige Fachleute

§ 80

Allgemeines

§ 75§ 81

Aufgaben der SicherheitsfachkräfteAufzeichnungen und Berichte

§ 76§ 82

Organisation der Betreuung durch SicherheitsfachkräfteMeldung von Missständen

§ 77 Informationspflicht des Dienstgebers; Auskunfts- und Beratungspflicht der Sicherheitsfachkräfte

§ 78§ 83

BeiziehungZusammenarbeit mit der SicherheitsfachkräftePersonalvertretung

§ 79§ 84

Präventionszeit der SicherheitsfachkräfteAbberufung von Präventivfachkräften

§ 85

Arbeitsschutzausschuss

3. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für Arbeitsmediziner,
Sicherheitsfachkräfte und sonstige Fachleute

8. Hauptstück
Kontrolle des Bedienstetenschutzes

1. Abschnitt
Kontrolle des Bedienstetenschutzes in Dienststellen des Landes

§ 80§ 86

AllgemeinesBedienstetenschutzkommission

§ 81 Aufzeichnungen und Berichte

§ 82§ 87

Meldung von MissständenGeschäftsführung

§ 83§ 88

Zusammenarbeit mit der PersonalvertretungÜberprüfung

§ 84 Abberufung von Präventivfachkräften

§ 85§ 89

ArbeitsschutzausschussRechte der Bedienstetenschutzkommission

§ 90

Sofortige Abhilfe

§ 91

Sonstige Maßnahmen

§ 92

Bericht und Unterrichtung

8. Hauptstück
Kontrolle des Bedienstetenschutzes

12. Abschnitt
Kontrolle des Bedienstetenschutzes in Dienststellen des Landesder
Gemeinden und Gemeindeverbände

§ 86§ 93

BedienstetenschutzkommissionBehebung von Missständen

§ 87 Geschäftsführung
§ 88 Überprüfung
§ 89 Rechte der Bedienstetenschutzkommission
§ 90 Sofortige Abhilfe
§ 91 Sonstige Maßnahmen
§ 92 Bericht und Unterrichtung

23. Abschnitt
Sonderbestimmungen für die Kontrolle des Bedienstetenschutzes in Dienststellen derGemeinden Landeslehrer an allgemeinbildenden und Gemeindeverbändeberufsbildenden Pflichtschulen und der Landeslehrer an landwirtschaftlichen Fachschulen

§ 93§ 93a

Behebung von MissständenBedienstetenschutzkommission für Landeslehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen

§ 93b

Bedienstetenschutzkommission für Landeslehrer an landwirtschaftlichen Fachschulen

§ 93c

Gemeinsame Bestimmungen für die Bedienstetenschutzkommission der Landeslehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen und an landwirtschaftlichen Fachschulen

3. Abschnitt
Sonderbestimmungen für die Kontrolle des Bedienstetenschutzes der Landeslehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen und der Landeslehrer an landwirtschaftlichen Fachschulen
§ 93a Bedienstetenschutzkommission für Landeslehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen

9. Hauptstück
Schluss- und Übergangsbestimmungen

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 93b§ 94

Bedienstetenschutzkommission für Landeslehrer an landwirtschaftlichen FachschulenVerordnungen

§ 93c§ 95

Gemeinsame Bestimmungen für die Bedienstetenschutzkommission der Landeslehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen und an landwirtschaftlichen FachschulenAbweichende Durchführungsregelungen

§ 96

Auflage von Vorschriften

§ 97

Eigener Wirkungsbereich

§ 98

Geschlechtsspezifische Bezeichnungen

§ 98a

Umsetzungshinweise

92. HauptstückAbschnitt
Schluss- und Übergangsbestimmungen

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 99

Ermittlung und Beurteilung von Gefahren; Gesundheitsschutz- und Sicherheitsschutzdokumente

§ 94§ 100

VerordnungenArbeitsstätten und Baustellen

§ 95§ 101

Abweichende DurchführungsregelungenPräventivdienste

§ 96§ 102

Auflage von VorschriftenArbeitsmittel

§ 97§ 103

Eigener Wirkungsbereich(entfallen)

§ 98§ 104

Geschlechtsspezifische Bezeichnungen(entfallen)

§ 105

(entfallen)

23. Abschnitt
ÜbergangsbestimmungenGeltungsbeginn

§ 99 Ermittlung und Beurteilung von Gefahren; Gesundheitsschutz- und Sicherheitsschutzdokumente

§ 100§ 106

Arbeitsstätten und BaustellenInkrafttreten; Außerkrafttreten

§ 101 Präventivdienste
§ 102 Arbeitsmittel
§ 103 (entfallen)
§ 104 (entfallen)
§ 105 (entfallen)

3. Abschnitt
Geltungsbeginn

§ 106

Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Anmerkung

LGBl. Nr. 11/2017

Stand vor dem 27.03.2024

In Kraft vom 23.03.2017 bis 27.03.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 28.03.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 16/2024
  3. § 0 gültig von 23.03.2017 bis 27.03.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 11/2017
  4. § 0 gültig von 02.10.2001 bis 22.03.2017

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück:
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Allgemeine Pflichten des Dienstgebers

§ 4

Koordination

§ 5

Grundsätze der Gefahrenverhütung

§ 6

Information der Bediensteten über Gefahren und deren Verhütung

§ 7

Beteiligung der Personalvertretung und der Bediensteten

§ 8

Unterweisung der Bediensteten

§ 9

Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen

§ 10

Aufgaben der Sicherheitsvertrauenspersonen

§ 11

Ermittlung und Beurteilung von Gefahren; Festlegung von Maßnahmen

§ 12

Gesundheitsschutz- und Sicherheitsschutzdokumente

§ 13

Einsatz der Bediensteten

§ 14

Pflichten der Bediensteten

§ 15

Aufzeichnungen und Berichte über Dienstunfälle

§ 16

Instandhaltung, Reinigung und Prüfung

§ 17

Verordnungen

Gesetz vom 12. Juli 2001 über den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sicherheit der in Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände beschäftigten Bediensteten (Burgenländisches Bedienstetenschutzgesetz 2001 - Bgld. BSchG 2001)

StF: LGBl. Nr. 37/2001 (XVIII. Gp. RV 107 AB 124)

Änderung

LGBl. Nr. 11/2017 (XXI. Gp. RV 758 AB 791) [CELEX Nr. 31989L0391]

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

12. Hauptstück:
Allgemeine BestimmungenArbeitsstätten und Baustellen

§ 18

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsstätten und Baustellen

§ 1§ 19

GeltungsbereichArbeitsstätten in Gebäuden

§ 2§ 20

BegriffsbestimmungenArbeitsräume

§ 21

Sonstige Betriebsräume

§ 3§ 22

Allgemeine Pflichten des DienstgebersArbeitsstätten im Freien und auf Baustellen

§ 4§ 23

KoordinationBrand- und Explosionsschutz

§ 5§ 24

Grundsätze der GefahrenverhütungErste Hilfe

§ 6§ 25

Information der Bediensteten über Gefahren und deren VerhütungSanitäre Vorkehrungen in Arbeitsstätten

§ 7 Beteiligung der Personalvertretung und der Bediensteten

§ 8§ 26

Unterweisung der BedienstetenSozialeinrichtungen in Arbeitsstätten

§ 9§ 27

Bestellung von SicherheitsvertrauenspersonenSanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen auf Baustellen

§ 28

Nichtraucherschutz

§ 10§ 29

Aufgaben der SicherheitsvertrauenspersonenSonstige Einrichtungen

§ 11 Ermittlung und Beurteilung von Gefahren; Festlegung von Maßnahmen
§ 12 Gesundheitsschutz- und Sicherheitsschutzdokumente

§ 13§ 30

Einsatz der BedienstetenVerordnungen

§ 14 Pflichten der Bediensteten
§ 15 Aufzeichnungen und Berichte über Dienstunfälle
§ 16 Instandhaltung, Reinigung und Prüfung
§ 17 Verordnungen

23. Hauptstück:
Arbeitsstätten und BaustellenArbeitsmittel

§ 18§ 31

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsstätten und BaustellenArbeitsmittel

§ 19§ 32

Arbeitsstätten in GebäudenAufstellung von Arbeitsmitteln

§ 20§ 33

ArbeitsräumeBenutzung von Arbeitsmitteln

§ 21§ 34

Sonstige BetriebsräumeGefährliche Arbeitsmittel

§ 22§ 35

Arbeitsstätten im Freien und auf BaustellenPrüfung von Arbeitsmitteln

§ 23§ 36

Brand- und ExplosionsschutzWartung von Arbeitsmitteln

§ 24§ 37

Erste HilfeVerordnungen

§ 25 Sanitäre Vorkehrungen in Arbeitsstätten
§ 26 Sozialeinrichtungen in Arbeitsstätten
§ 27 Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen auf Baustellen
§ 28 Nichtraucherschutz
§ 29 Sonstige Einrichtungen
§ 30 Verordnungen

34. Hauptstück:
ArbeitsmittelArbeitsstoffe

§ 31§ 38

Allgemeine Bestimmungen über ArbeitsmittelGefährliche Arbeitsstoffe

§ 32§ 39

AufstellungErmittlung und Beurteilung von ArbeitsmittelnArbeitsstoffen

§ 33§ 40

BenutzungErsatz und Verbot von Arbeitsmittelngefährlichen Arbeitsstoffen

§ 34§ 41

Gefährliche ArbeitsmittelMaßnahmen zur Gefahrenverhütung

§ 35§ 42

PrüfungKennzeichnung, Verpackung und Lagerung von ArbeitsmittelnArbeitsstoffen

§ 36§ 43

Wartung von ArbeitsmittelnGrenzwerte

§ 37§ 44

VerordnungenMessungen

§ 45

Verzeichnis der Bediensteten

§ 46

Verordnungen

45. Hauptstück:
ArbeitsstoffeGesundheitsüberwachung

§ 38 Gefährliche Arbeitsstoffe

§ 39§ 47

ErmittlungEignungs- und Beurteilung von ArbeitsstoffenFolgeuntersuchungen

§ 40§ 48

Ersatz und Verbot von gefährlichen ArbeitsstoffenUntersuchungen bei Lärmeinwirkung

§ 41§ 49

Maßnahmen zur GefahrenverhütungSonstige besondere Untersuchungen

§ 50

Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen

§ 51

Feststellung der gesundheitlichen Eignung

§ 42§ 52

Kennzeichnung, Verpackung und LagerungDurchführung von Arbeitsstoffensonstigen besonderen Untersuchungen

§ 43 Grenzwerte

§ 44§ 53

MessungenUntersuchende Ärzte

§ 45§ 54

VerzeichnisKosten der BedienstetenUntersuchungen

§ 55

Pflichten des Dienstgebers

§ 46§ 56

Verordnungen

56. Hauptstück:
GesundheitsüberwachungArbeitsvorgänge und Arbeitsplätze

§ 47§ 57

Eignungs- und FolgeuntersuchungenAllgemeine Bestimmungen über Arbeitsvorgänge

§ 48§ 58

Untersuchungen bei LärmeinwirkungAllgemeine Bestimmungen über Arbeitsplätze

§ 49§ 59

SonstigeFachkenntnisse und besondere UntersuchungenAufsicht

§ 50§ 60

Durchführung von Eignungs- und FolgeuntersuchungenNachweis der Fachkenntnisse

§ 51§ 61

Feststellung der gesundheitlichen EignungHandhabung von Lasten

§ 52§ 62

Durchführung von sonstigen besonderen UntersuchungenLärm

§ 53§ 63

Untersuchende ÄrzteSonstige Einwirkungen und Belastungen

§ 54 Kosten der Untersuchungen

§ 55§ 64

Pflichten des DienstgebersBildschirmarbeitsplätze

§ 65

Besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit

§ 66

Persönliche Schutzausrüstungen

§ 67

Auswahl der persönlichen Schutzausrüstungen

§ 68

Dienstbekleidung

§ 56§ 69

Verordnungen

67. Hauptstück:
Arbeitsvorgänge und ArbeitsplätzePräventivdienste

§ 57 Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsvorgänge

1. Abschnitt
Arbeitsmedizinische Betreuung

§ 58§ 70

Allgemeine Bestimmungen über ArbeitsplätzeAufgaben der arbeitsmedizinischen Betreuung

§ 59§ 71

Fachkenntnisse und besondere AufsichtOrganisation der arbeitsmedizinischen Betreuung

§ 60§ 72

NachweisInformationspflicht des Dienstgebers; Auskunfts- und Beratungspflicht der Fachkenntnissearbeitsmedizinischen Betreuung

§ 61§ 73

Handhabung von LastenBeiziehung der arbeitsmedizinischen Betreuung

§ 62 Lärm
§ 63 Sonstige Einwirkungen und Belastungen
§ 64 Bildschirmarbeitsplätze
§ 65 Besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit

§ 66§ 74

Persönliche SchutzausrüstungenPräventionszeit der arbeitsmedizinischen Betreuung

§ 67 Auswahl der persönlichen Schutzausrüstungen
§ 68 Dienstbekleidung
§ 69 Verordnungen

7. Hauptstück:
Präventivdienste
1. Abschnitt
Arbeitsmedizinische Betreuung

2. Abschnitt
Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte (Fachkräfte für Arbeitssicherheit)

§ 70§ 75

Aufgaben der arbeitsmedizinischen BetreuungSicherheitsfachkräfte

§ 71§ 76

Organisation der arbeitsmedizinischen Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte

§ 72§ 77

Informationspflicht des Dienstgebers; Auskunfts- und Beratungspflicht der arbeitsmedizinischen BetreuungSicherheitsfachkräfte

§ 73§ 78

Beiziehung der arbeitsmedizinischen BetreuungSicherheitsfachkräfte

§ 74§ 79

Präventionszeit der arbeitsmedizinischen BetreuungSicherheitsfachkräfte

23. Abschnitt
Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte (FachkräfteGemeinsame Bestimmungen für Arbeitssicherheit)Arbeitsmediziner,
Sicherheitsfachkräfte und sonstige Fachleute

§ 80

Allgemeines

§ 75§ 81

Aufgaben der SicherheitsfachkräfteAufzeichnungen und Berichte

§ 76§ 82

Organisation der Betreuung durch SicherheitsfachkräfteMeldung von Missständen

§ 77 Informationspflicht des Dienstgebers; Auskunfts- und Beratungspflicht der Sicherheitsfachkräfte

§ 78§ 83

BeiziehungZusammenarbeit mit der SicherheitsfachkräftePersonalvertretung

§ 79§ 84

Präventionszeit der SicherheitsfachkräfteAbberufung von Präventivfachkräften

§ 85

Arbeitsschutzausschuss

3. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für Arbeitsmediziner,
Sicherheitsfachkräfte und sonstige Fachleute

8. Hauptstück
Kontrolle des Bedienstetenschutzes

1. Abschnitt
Kontrolle des Bedienstetenschutzes in Dienststellen des Landes

§ 80§ 86

AllgemeinesBedienstetenschutzkommission

§ 81 Aufzeichnungen und Berichte

§ 82§ 87

Meldung von MissständenGeschäftsführung

§ 83§ 88

Zusammenarbeit mit der PersonalvertretungÜberprüfung

§ 84 Abberufung von Präventivfachkräften

§ 85§ 89

ArbeitsschutzausschussRechte der Bedienstetenschutzkommission

§ 90

Sofortige Abhilfe

§ 91

Sonstige Maßnahmen

§ 92

Bericht und Unterrichtung

8. Hauptstück
Kontrolle des Bedienstetenschutzes

12. Abschnitt
Kontrolle des Bedienstetenschutzes in Dienststellen des Landesder
Gemeinden und Gemeindeverbände

§ 86§ 93

BedienstetenschutzkommissionBehebung von Missständen

§ 87 Geschäftsführung
§ 88 Überprüfung
§ 89 Rechte der Bedienstetenschutzkommission
§ 90 Sofortige Abhilfe
§ 91 Sonstige Maßnahmen
§ 92 Bericht und Unterrichtung

23. Abschnitt
Sonderbestimmungen für die Kontrolle des Bedienstetenschutzes in Dienststellen derGemeinden Landeslehrer an allgemeinbildenden und Gemeindeverbändeberufsbildenden Pflichtschulen und der Landeslehrer an landwirtschaftlichen Fachschulen

§ 93§ 93a

Behebung von MissständenBedienstetenschutzkommission für Landeslehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen

§ 93b

Bedienstetenschutzkommission für Landeslehrer an landwirtschaftlichen Fachschulen

§ 93c

Gemeinsame Bestimmungen für die Bedienstetenschutzkommission der Landeslehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen und an landwirtschaftlichen Fachschulen

3. Abschnitt
Sonderbestimmungen für die Kontrolle des Bedienstetenschutzes der Landeslehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen und der Landeslehrer an landwirtschaftlichen Fachschulen
§ 93a Bedienstetenschutzkommission für Landeslehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen

9. Hauptstück
Schluss- und Übergangsbestimmungen

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 93b§ 94

Bedienstetenschutzkommission für Landeslehrer an landwirtschaftlichen FachschulenVerordnungen

§ 93c§ 95

Gemeinsame Bestimmungen für die Bedienstetenschutzkommission der Landeslehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen und an landwirtschaftlichen FachschulenAbweichende Durchführungsregelungen

§ 96

Auflage von Vorschriften

§ 97

Eigener Wirkungsbereich

§ 98

Geschlechtsspezifische Bezeichnungen

§ 98a

Umsetzungshinweise

92. HauptstückAbschnitt
Schluss- und Übergangsbestimmungen

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 99

Ermittlung und Beurteilung von Gefahren; Gesundheitsschutz- und Sicherheitsschutzdokumente

§ 94§ 100

VerordnungenArbeitsstätten und Baustellen

§ 95§ 101

Abweichende DurchführungsregelungenPräventivdienste

§ 96§ 102

Auflage von VorschriftenArbeitsmittel

§ 97§ 103

Eigener Wirkungsbereich(entfallen)

§ 98§ 104

Geschlechtsspezifische Bezeichnungen(entfallen)

§ 105

(entfallen)

23. Abschnitt
ÜbergangsbestimmungenGeltungsbeginn

§ 99 Ermittlung und Beurteilung von Gefahren; Gesundheitsschutz- und Sicherheitsschutzdokumente

§ 100§ 106

Arbeitsstätten und BaustellenInkrafttreten; Außerkrafttreten

§ 101 Präventivdienste
§ 102 Arbeitsmittel
§ 103 (entfallen)
§ 104 (entfallen)
§ 105 (entfallen)

3. Abschnitt
Geltungsbeginn

§ 106

Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Anmerkung

LGBl. Nr. 11/2017

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten