Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Dieser Unterabschnitt gilt nur für Bauprodukte, die in Serie oder serienähnlich hergestellt werden.
In Kraft seit 08.11.2016 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 5 Bgld. BPMG 2016
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 5 Bgld. BPMG 2016 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 5 Bgld. BPMG 2016