§ 15 Bgld. BauG Arten von Bauvorhaben

Bgld. BauG - Burgenländisches Baugesetz 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.07.2024

Im Bauverfahren werden folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:

1.

geringfügige Bauvorhaben (§ 16),

2.

bewilligungspflichtige Bauvorhaben (§ 17).

In Kraft seit 11.04.2019 bis 31.12.9999
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