§ 15 Bgld. BauG Arten von Bauvorhaben

Burgenländisches Baugesetz 1997

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.04.2019 bis 31.12.9999

Im Bauverfahren werden folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:

1.

geringfügige Bauvorhaben (§ 16),

2.

anzeigepflichtigebewilligungspflichtige Bauvorhaben (§ 17),.

3. bewilligungspflichtige Bauvorhaben (§ 18).

Stand vor dem 10.04.2019

In Kraft vom 01.02.1998 bis 10.04.2019

Im Bauverfahren werden folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:

1.

geringfügige Bauvorhaben (§ 16),

2.

anzeigepflichtigebewilligungspflichtige Bauvorhaben (§ 17),.

3. bewilligungspflichtige Bauvorhaben (§ 18).

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