Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.03.2025
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
(2)Absatz 2Der Titel, § 2 samt Überschrift, § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 151/2008 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.Der Titel, Paragraph 2, samt Überschrift, Paragraph 3, Absatz eins und 2 und Paragraph 4, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 151 aus 2008, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.
In Kraft seit 09.05.2008 bis 31.12.9999
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