Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
(2) Der Titel, § 2 samt Überschrift, § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 151/2008 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.
In Kraft seit 09.05.2008 bis 31.12.9999
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