§ 5 BeglV Inkrafttreten

Beglaubigungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.05.2008 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

(2) Der Titel, § 2 samt Überschrift, § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 151/2008 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.

Stand vor dem 08.05.2008

In Kraft vom 01.01.2000 bis 08.05.2008

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

(2) Der Titel, § 2 samt Überschrift, § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 151/2008 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.

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