Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
§ 36 BBG (weggefallen) seit 01.01.2011 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 36 BBG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 36 BBG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 36 BBG