Können Arbeitnehmer durch Naturereignisse, wie Steinschlag, Lawinen oder Hochwasser, gefährdet werden, sind die jeweils möglichen Sicherheitsvorkehrungen
1.Ziffer einsfür die Baustelle,
2.Ziffer 2für die Unterkünfte,
3.Ziffer 3für die Zugänge zur Baustelle und zu den Unterkünften zu treffen.
In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
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