Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Paragraph 61, Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 72/2022
Art. XIII des Gesetzes über die Bildung und Betreuung von Kindern – Sammelgesetz, LGBl.Nr. 72/2022, tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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