Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.11.2024
Inwieweit für das Gebiet einer Gemeinde die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, wird durch Bundesgesetz geregelt. Für Wien ist die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz.
In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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