Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Inwieweit für das Gebiet einer Gemeinde die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, wird durch Bundesgesetz geregelt. Für Wien ist die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz.
In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 78c B-VG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 78c B-VG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 78c B-VG