Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Art. 102a B-VG (weggefallen) seit 19.07.1962 weggefallen.
In Kraft seit 19.07.1962 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 102a B-VG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 102a B-VG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 102a B-VG