Art. 102a B-VG (weggefallen)

Bundes-Verfassungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.07.1962 bis 31.12.9999
Artikel 102a. (Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 5 BGBl. Nr. 215/1962102a B-VG (weggefallen) seit 19.07.1962 weggefallen.

Stand vor dem 18.07.1962

In Kraft vom 18.07.1962 bis 18.07.1962
Artikel 102a. (Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 5 BGBl. Nr. 215/1962102a B-VG (weggefallen) seit 19.07.1962 weggefallen.

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