Art. 110 B-VG (weggefallen)

B-VG - Bundes-Verfassungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.11.2024
Art. 110 B-VG (weggefallen) seit 02.01.1985 weggefallen.
In Kraft seit 02.01.1985 bis 31.12.9999
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