§ 73 B-KUVG (Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz), Umfang des Versicherungsschutzes im Versicherungsfall der Mutterschaft - JUSLINE Österreich
§ 73 B-KUVG Umfang des Versicherungsschutzes im Versicherungsfall der Mutterschaft
B-KUVG - Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Der Versicherungsfall der Mutterschaft umfaßt die Schwangerschaft, die Entbindung und die sich daraus ergebenden Folgen, soweit diese Folgen nicht als Versicherungsfall der Krankheit anzusehen sind.
In Kraft seit 01.07.1967 bis 31.12.9999
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