§ 8 AuslEG 2001 Abgabenfreiheit

AuslEG 2001 - Auslandseinsatzgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen sind von der Entrichtung bundesgesetzlich geregelter Abgaben befreit.

In Kraft seit 01.07.2001 bis 31.12.9999
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