Art. 3 § 3 AufwEG

AufwEG - Aufwandersatzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Verordnung nach Art. I § 1 kann bereits ab dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an erlassen, aber frühestens mit dem 1. Jänner 1993 in Wirksamkeit gesetzt werden.

In Kraft seit 01.01.1993 bis 31.12.9999
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