Art. 3 § 1 AufwEG Übergangs- und Schlußbestimmungen

AufwEG - Aufwandersatzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.1993 bis 31.12.9999
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