Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
Paragraph 3,
§ 2 letzter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Paragraph 2, letzter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
In Kraft seit 08.08.2001 bis 31.12.9999
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