§ 523 ASVG (weggefallen)

ASVG - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
§ 523 ASVG seit 01.01.1961 weggefallen.
In Kraft seit 02.01.1961 bis 31.12.9999
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