§ 149 ASVG

ASVG - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

(Anm.: Abs. 6 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 71/2003)

In Kraft seit 21.04.2023 bis 01.01.9000
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