Norm: ASVG §149
Rechtssatz: Ambulante Leistungen sind auf Grundlage allenfalls bestehender besonderer Ambulanzverträge zwischen Krankenversicherungsträger und betroffener Anstalt abzurechnen. Entscheidungstexte 10 ObS 25/14w Entscheidungstext OGH 23.04.2014 10 ObS 25/14w Veröff: SZ 2014/43 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bei der Klägerin pflichtversicherte Michael H***** hat am 11. 5. 1957 in Wien als Fußgänger einen Verkehrsunfall erlitten. In dritter Instanz ist unbestritten, dass der Beklagte dem Verletzten im Verhältnisse von 3 : 1 (zu Lasten des Beklagten) ersatzpflichtig ist, weil er als Lenker eines Personenkraftwagens den Unfall des Fußgängers schuldhaft herbeigeführt hat, wobei ein eigenes Verschulden des Verletzten (im Ausmaß von 25 %) anzunehmen ist. Die Klägerin ... mehr lesen...
Norm: ASVG §149ASVG §332
Rechtssatz: Bei nicht öffentlichen Krankenanstalten gibt es keine Pauschalierung im Sinne des § 148 Z 3 ASVG. Der Sozialversicherungsträger muß sich daher im Rahmen der Vorteilsausgleichung die ersparten Eigenverpflegungskosten (Haushaltsersparnis) des Verletzten anrechnen lassen. Entscheidungstexte 2 Ob 270/59 Entscheidungstext OGH 18.03.1960 2 Ob 270/59... mehr lesen...