Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Die Anpassung der Leistungen gemäß den Bestimmungen der „§§ 108g bis 108i ist von Amts wegen vorzunehmen.
In Kraft seit 01.10.2022 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 108k ASVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 108k ASVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 108k ASVG