Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft wird ermächtigt, im Bereich der Gemeinde Erl Kosten für die Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Autobahn Rosenheim - Kiefersfelden auf deutschem Staatsgebiet zu übernehmen.
In Kraft seit 30.03.2002 bis 31.12.9999
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