Arten – Kennzeichnungsverordnung 2013 (ArtKV) Fundstelle

ArtKV - Arten – Kennzeichnungsverordnung 2013

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Kennzeichnung von Exemplaren wildlebender Tierarten (Arten – Kennzeichnungsverordnung 2013 – ArtKV )
StF: BGBl. II Nr. 300/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 Abs. 2, 3 und 6 des Artenhandelsgesetzes, BGBl. I Nr. 16/2010, wird verordnet:

In Kraft seit 15.10.2013 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Arten – Kennzeichnungsverordnung 2013 (ArtKV) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Arten – Kennzeichnungsverordnung 2013 (ArtKV) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Arten – Kennzeichnungsverordnung 2013 (ArtKV) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Arten – Kennzeichnungsverordnung 2013 (ArtKV) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Arten – Kennzeichnungsverordnung 2013 (ArtKV) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis ArtKV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 3 ArtKV