§ 80 ApokG

ApokG - Apothekerkammergesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Der Schriftwechsel der Apothekerkammer sowie ihrer Organe mit öffentlichen Behörden und Ämtern ist von den Stempel- und Rechtsgebühren befreit.

In Kraft seit 01.09.2001 bis 31.12.9999
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